Wintersaison: 1. Tag 180,- Euro * ab 2. Tag 90,- €
06.01. - 25.02.2023
(7 Nächte Mindestaufenthalt)
Nebennsaison: 1. Tag 200,- Euro * ab 2. Tag 110,- €
26.02.-10.06.2023
18.09. - 22.12.2023
(5 Nächte Mindestaufenthalt)
Hauptsaison : 1. Tag 230,- Euro * ab 2. Tag 140,- €
10.06. - 18.09.2023
(nur wochenweise Buchung)
Weihnachten / Silvester : 1. Tag 230,- Euro * ab 2. Tag 140,- €
22.12.2023 - 06.01.2024
(nur wochenweise Buchung)
*In der Preisangabe für den ersten Tag ist die Endreinigung mit entalten!
Wintersaison: 1. Tag 180,- Euro * ab 2. Tag 90,- €
06.01. - 26.02.2024
(7 Nächte Mindestaufenthalt)
Nebennsaison: 1. Tag 200,- Euro * ab 2. Tag 110,- €
26.02.-09.06.2024
22.09. - 22.12.2024
(5 Nächte Mindestaufenthalt)
Hauptsaison : 1. Tag 230,- Euro * ab 2. Tag 140,- €
09.06. - 22.09.2024
(nur wochenweise Buchung)
Weihnachten / Silvester : 1. Tag 230,- Euro * ab 2. Tag 140,- €
22.12.2024 - 06.01.2025
(nur wochenweise Buchung)
*In der Preisangabe für den ersten Tag ist die Endreinigung mit entalten!
Die Maximalbelegung der Ferienwohnung beträgt 4 Personen.
Die angegebenen Preise enthalten die Nebenkosten und die Endreinigungsgebühr
Ein Wäschepaket (Bettwäsche + Duschtuch + Handtuch) kann für 15 €/Person gemietet werden.
Saunanutzung: inclusive
Nutzung Waschmaschine und Trockner: inclusive
WLAN inclusive
Haustiere:
sind leider nicht erlaubt
Kurtaxe:
Vor- und Nachsaison (01.10. – 31.05.) Erwachsener pro ÜN: 1,00 €
Ermäßigt. 0,75 €
Hauptsaison (01.06. – 30.09.) Erwachsener pro ÜN: 1,25 €
Ermäßigt: 1,00 €
Jahreskurkarte Pauschalhöhe: 30,00 €
Ermäßigt: 20,00
Weitere Informationen
Kurabgabe frei sind:
• Kinder unter 6 Jahren
Ermäßigung
• Kinder in Begleitung Ihrer Eltern vom Beginn des 7. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
• Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden, Schwerbehinderte, deren Erwerbsfähigkeit 100% beträgt, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen.
• Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.