Wetter in Wiek

Preise 2023

 

Wintersaison:       1. Tag 180,- Euro *            ab 2. Tag 90,- €

06.01. - 25.02.2023

(7 Nächte Mindestaufenthalt)

Nebennsaison:       1. Tag 200,- Euro *            ab 2. Tag 110,- €

26.02.-10.06.2023

18.09. - 22.12.2023

(5 Nächte Mindestaufenthalt)

 

Hauptsaison :          1. Tag 230,- Euro *             ab 2. Tag  140,- €

10.06. - 18.09.2023

(nur wochenweise Buchung)

 

Weihnachten / Silvester :          1. Tag 230,- Euro *             ab 2. Tag  140,- €

22.12.2023 - 06.01.2024

(nur wochenweise Buchung)

 

*In der Preisangabe für den ersten Tag ist die Endreinigung mit entalten!

 

 

Preise 2024

 

Wintersaison:       1. Tag 180,- Euro *            ab 2. Tag 90,- €

06.01. - 26.02.2024

(7 Nächte Mindestaufenthalt)

Nebennsaison:       1. Tag 200,- Euro *            ab 2. Tag 110,- €

26.02.-09.06.2024

22.09. - 22.12.2024

(5 Nächte Mindestaufenthalt)

 

Hauptsaison :          1. Tag 230,- Euro *             ab 2. Tag  140,- €

09.06. - 22.09.2024

(nur wochenweise Buchung)

 

Weihnachten / Silvester :          1. Tag 230,- Euro *             ab 2. Tag  140,- €

22.12.2024 - 06.01.2025

(nur wochenweise Buchung)

 

*In der Preisangabe für den ersten Tag ist die Endreinigung mit entalten!

 

 

Anmerkung zu den Preisen

Die Maximalbelegung der Ferienwohnung beträgt 4 Personen.

 

Die angegebenen Preise enthalten die Nebenkosten und die Endreinigungsgebühr

Ein Wäschepaket (Bettwäsche + Duschtuch + Handtuch) kann für 15 €/Person gemietet werden.

Saunanutzung: inclusive
Nutzung Waschmaschine und Trockner: inclusive  

WLAN inclusive


Haustiere:

sind leider nicht erlaubt

 

Kurtaxe:

Vor- und Nachsaison (01.10. – 31.05.) Erwachsener pro ÜN: 1,00 €

Ermäßigt. 0,75 €

Hauptsaison (01.06. – 30.09.) Erwachsener pro ÜN: 1,25 €

Ermäßigt: 1,00 €

Jahreskurkarte Pauschalhöhe: 30,00 €

Ermäßigt: 20,00

 

Weitere Informationen

 

Kurabgabe frei sind:

• Kinder unter 6 Jahren

 

Ermäßigung

• Kinder in Begleitung Ihrer Eltern vom Beginn des 7. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

• Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden, Schwerbehinderte, deren Erwerbsfähigkeit 100% beträgt, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen.

• Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.